Alte Gemeinschaftsantennenanlage und VG Media |
digi1
Signal-Siggi
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Naja, meine Überlegungen gehen da in andere Richtung. Um eine Urheberabgabe zu rechtfertigen, müsste ein Nutzen aus den Urheberrechtlich geschützten Werken gezogen werden. Da bei dieser Empfangsgemeinschaft nur Eigentümer existieren und das Signal nicht vermarktet wird, also nur der Eigenempfang abgesichert wird, kann ich mir nicht vorstellen, was ein Urheber da zu bemängeln hätte - so jedenfalls sagt es mir mein gesunder Menschenverstand.
Das die VG Media selbst nicht richtig weiss, wie sie damit umgehen soll, sieht man darin, dass zur Berechnung der Abgabe die Betriebskosten als Grundlage genommen werden. Betriebskosten bei dieser Anlage sind Reparaturen, Energiekosten, Grundsteuer unf Wegebenutzung für die im tiefsten Wald stehende Anlage und natürlich Kosten für Erneuerungen (Umstellung auf digital).
Somit würden die Urheberrechtskosten direkt vom Wetter (Reparatur bei Blitzschlägen) und von den Stromkosten abhängen. Ich kann mir nicht vorstellen, warum die am Wetter verdienen sollen ....
Weiterhin werden durch diese Regelung Anlagen auf dem Land gegenüber Anlagen in der Stadt benachteiligt, da durch längere Kabelwege von Wohneinheit zu Wohneinheit die Betriebskosten höher liegen als in den Häuserblocks in der Stadt. Eine Gleichbehandlung sollte schon erfolgen.
Große Kabelanlagenbetreiber stellen ihre Dienstleistung den Sendeanstalten in Rechnung, dabei kommt unter dem Strich mehr heraus, als sie an VG Media-Abgaben zurückzahlen müssen. Kleine Anbieter werden abgewimmelt, da zu wenig Anschlüsse.
Ich bin zwar kein Jurist, aber bei dieser Berechnungsgrundlage stehen mir die Haare zu Berge. Da können die auch gleich die Geburtsdaten der Mitglieder, geteilt durch irgendeinen Faktor mal Laune irgendeines Mitarbeiter der VG Media nehmen. Da kommt das Gleiche raus.... Ich hätte richtig Lust, mich auf einen Rechtsstreit mit denen einzulassen... aber nichts ist unberechenbarer als das Recht.
Ich denke, die werden schon Probleme haben, wenn erstmal kein zentraler Ansprechpartner von uns benannt wird, wir sind weder eine Firma noch ein Verein.
Übrigens: Nach dem Urherberrechtsgesetz soll zur Berechnung einer angemessenen Entschädigung des Urhebers der entstehende geldwerte Vorteil herangezogen werden....
Wenn ich jetzt nachweise, dass eine Einzelanlage kostengünstiger ist als die alte Gemeinschaftsanlage ob ich dann noch Geld wiederbekomme ....
Übrigens, schon steht der nächste Bettler an der Tür, mit gleichem Anliegen: Die GEMA
Man kann wirklich die Lust verlieren. Hier werden Sachen mit Gewalt kaputtgemacht.
Gruß digi1
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17.07.2010 12:24 |
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Ponny
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Hallo,
bis 75 Teilnehmer brauchen keine Gebühren an die VG Media und GEMA abgeführt werden.
Ponny
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17.07.2010 12:53 |
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digi1
Signal-Siggi
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Ja, das stimmt, leider liegen wir im 3-stelligen Bereich.
Trotzdem sollte doch eher nicht die Größe, sondern der Zweck der Anlage als Grundlage für eine Gebührenpflicht dienen.
Ich kann als Vermieter einer Anlage mit 35 Anschlüssen meiner Meinung nach einen geldwerten Vorteil erziehlen, wenn ich diese Anschlüsse gewinnbringend vermiete.
Andererseits sollte eine Antennenanlage, selbst wenn 200 Anschlüsse nur zur Selbstversorgung genutzt werden, nicht abgabepflichtig sein. Entweder habe ich ein anderes Rechtsverständnis oder ich komme mit der modernen Zeit nicht mehr mit.
Diese Anlage ist ja nicht gebaut worden, um im Ort Kabelanschlüssen anbieten zu können, sondern damit die Erbauer sich selbst mit Fernsehen versorgen, da UHF-Empfang hier im Gebirge in der direkten Ortslage nicht möglich war. So haben die Bewohner ihr Geld nicht in eine sowieso nicht funktionierende Hausantennenanlage gesteckt, sondern die Antenne ca. 3 km vom Ort abgesetzt.
Gruß digi1
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17.07.2010 13:35 |
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mossi
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Hallo digi1,
lass es mit dem Rechtsstreit, ihr zieht den Kürzeren.
Die wollen nur euer Bestes, euer Geld.
Ihr zählt für die als Kbelnetzbetreiber mit mehr als 75 Teilnemern.
Gruß mossi
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17.07.2010 15:13 |
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Ponny
offizieller Supporter / Moderator

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Original von digi1
Ja, das stimmt, leider liegen wir im 3-stelligen Bereich.
Trotzdem sollte doch eher nicht die Größe, sondern der Zweck der Anlage als Grundlage für eine Gebührenpflicht dienen.
Ich kann als Vermieter einer Anlage mit 35 Anschlüssen meiner Meinung nach einen geldwerten Vorteil erziehlen, wenn ich diese Anschlüsse gewinnbringend vermiete.
Andererseits sollte eine Antennenanlage, selbst wenn 200 Anschlüsse nur zur Selbstversorgung genutzt werden, nicht abgabepflichtig sein. Entweder habe ich ein anderes Rechtsverständnis oder ich komme mit der modernen Zeit nicht mehr mit.
Diese Anlage ist ja nicht gebaut worden, um im Ort Kabelanschlüssen anbieten zu können, sondern damit die Erbauer sich selbst mit Fernsehen versorgen, da UHF-Empfang hier im Gebirge in der direkten Ortslage nicht möglich war. So haben die Bewohner ihr Geld nicht in eine sowieso nicht funktionierende Hausantennenanlage gesteckt, sondern die Antenne ca. 3 km vom Ort abgesetzt.
Gruß digi1 |
Hallo,
ihr seit mehr als 75 Anschlüsse und da müsst Ihr bezahlen. VG-Media hat diesbezüglich einen Rechtsstreit gewonnen. Also alle Diskussion zwecklos. 1,5% für Digitaleinspeisung. pro Anschluß. Zur Berechnung werden einfach 5.00 EURO zu Grunde gelegt, wenn Ihr keinen Beutrag erhebt.
Ponny
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17.07.2010 16:05 |
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digi1
Signal-Siggi
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Naja, wenn jemand Geld will, dann sollte er doch auch sagen von wem, wofür und die Berechnungsgrundlage nennen.
Antennengemeinschaft ist genau so ein Wortgebilde wie Hausgemeinschaft. Ruft mal in einen Hausaufgang hinein "Die Hausgemeinschaft soll mir jetzt mal fix eine Schönwettergebühr zahlen". Wer würde sich da melden bzw. wen sollte man da ansprechen, wenn sich niemand meldet ...
Übrigens ist da ein ganz linkes Ding am laufen: Die VG Media will den Vertrag, den wir, wie beschrieben, unter Vorbehalt und nur für 12 Monate abgeschlossen hatten, nun verlängern, zu gleichen Konditionen. In einschlägigen Fachzeitschriften ist aber zu lesen, dass sich die gesamte RTL-Gruppe von der VG Media gelöst hat und ihre Rechte selbst vermarkten will. Nachfragen bei der VG Media bestätigten das. So bezahlt man bei der VG Media den vollen Betrag und an jeden Sender, der diesen Verein verlässt, bezahlt man nochmal.
Wir werden abwarten, klagen gegen eine Antennengemeinschaft dürften ins leere laufen, da diese eigentlich keine rechtliche Person darstellt. Falls die versuchen, die Anlage außer Betrieb zu setzen verlasse ich mich drauf, dass hier genug Bauern noch Mistgabeln in der Scheune haben, um ihr Eigentum zu verteidigen ...
Ich werde weiter berichten, wenn jemand noch eine gute Idee hat, würde ich mich freuen.
Gruß digi1
P.S.: Ich habe eben die Antwort von Ponny gelesen...
Dieser Rechtsstreit, den die VG Media gewonnen hat, hatte aber nicht die Ausgangslage, die hier vorliegt. Die dortige Antennengemeinschaft war als rechtsgültiger Verein eingetragen und es wurden Anschlüsse an Nicht-Vereinsmitglieder verkauft.
This post has been edited 1 time(s), it was last edited by digi1 on 17.07.2010 16:20.
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17.07.2010 16:16 |
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digi1
Signal-Siggi
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Wenn man das so will, wäre jeder Haushalt sein eigener Verein, es beziehen ja auch nur Haushalte, die selbst die Anlage mitgebaut haben das Signal. Ich vermute, bei 3 Vereinen mit 75 Teilnehmern die an einer Antenne hängen werden dann doch 225 Teilnehmer berechnet.
Das in wirtschaftlichem Sinn die Anlage zur jetzigen Zeit eigentlich blödsinnig ist, geht doch keinem was an. So aber profitieren die Urheber davon, dass die Signale über eine 3 km lange Strecke geholt werden und vor allem profitieren die davon, dass hier im Gebirge die Häuser weiter auseinander stehen als in der Stadt.
Das wäre genau so ein Blödsinn, wenn durch eine Gartenanlage ein Bach fließt, aus dem sich jeder kostenlos Wasser nehmen kann und die Anlieger würden sich gemeinsam eine Pumpanlage bauen, die das Wasser aus dem selben Bach entnimmt und per Leitung in jedes Haus leitet. Dann kommt irgend eine blödsinnige Organisation und verlangt Geld dafür, dass Wasser aus einer gemeinsamen Leitung eben Geld kosten würde. Baut jeder Anlieger seine eigene Pumpanlage, kostet es nichts.
Die Sendersignale liegen ja auch kostenfrei schon an jedem Grundstück an, nur weil ich mir das Signal mit einer selbstinstallierten Leitung zuführe, muss ich bezahlen.
Gruß digi1
This post has been edited 2 time(s), it was last edited by digi1 on 17.07.2010 17:22.
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17.07.2010 17:18 |
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Muad'Dib
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Im deutschen Rechtsstaat haben Sinn, Logik und Notwendigkeit nicht viel zu suchen, schon gar nichts zu melden.
Es geht einfach um bundesweite Abzocke, siehe Berufsgenossenschaften, FSK, etc. etc. etc....
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17.07.2010 17:21 |
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